Die von parlamentarischer wie kirchlicher oder auch feministischer Seite vorgeschlagenen Gegenstrategien zu den Problembereichen 'Sextourismus und Frauenhandel' zielen mit erstaunlicher gleichmütigkeit auf rechtliche forderungen, insbesondere im Verbotsbereicht: Verbote sexistischer und rassistischer Werbung, ein Verbot des Heiratshandels mit ausländischen Frauen und nicht zuletzt eine Erweiterung der Strafvorschrift gegen den Menschenhandel bestimmen die öffentliche Diskussion.
Der Menschenhandel mit ausländischen Mädchen und Frauen ist eines der bedrückendsten Beispiele der Unterdrückung und Misbrauchs von Frauen im zu Ende gehenden 20. Jahrhundert. Unter Ausnutzung ihrer wirtschaftlichen Not, ihrer Solidarität für ihre notleidende Grosfamilie und ihrer Unkenntnisse über die ihnen von Menschenhändlern drohenden Gefahren werden diese ausländischen Frauen aus armen und übervölkerten Ländern, vorwiegend aus der Dritten Welt, fast wie Sklavinnen gehandelt und ausgebeutet. Antwort der Bundesregierung : 11. wahlperiode