Mit welchen Mitteln und Wegen erfolgte der Aufstieg der Frauen innerhalb der juristischen Berufe in der DDR? Begegneten diesen dabei Vorurteile? War die Verteilung der Frauen innerhalb der juristischen Berufe durch eine geschlechtsspezifische Arbeitsaufteilung geprägt? Konnten Frauen im gleichen Maße in die gleichen Positionen aufsteigen wie ihre männlichen Kollegen? Kurz: waren Frauen trotz ihres weltweit einzigartig hohen Frauenanteils tatsächlich gleichberechtigt in der DDR-Justiz?