Gesetze und Rechtsauffassungen legitimieren die gesellschaftliche Diskriminierung von Prostituierten. Die rechtliche Diskriminierung stützt sich vor allem auf das Verdikt der Sittenwidrigkeit: Prostitution ist in der BRD zwar nicht verboten, aber nach herrschender rechtsprechung ist die Vereinbarung sexueller Dienste gegen Bezahlung 'sittenwidrig' und damit rechtlich unwirksam.